Big Blue Tours Reisegarantie

Reisegarantie – Swiss Travel Security


Dieses Zeichen verleiht Ihnen Sicherheit: Garantiert hin und retour !

Ihr Reiseziel steht fest. Nun wollen Sie sicher gehen, dass Ihre Rückreise nicht ins Wasser fällt.

Wir sind Mitglied des Swiss Travel Security. Die Reisegarantie bürgt für:

  • Sicherstellung des einbezahlten Reisegeldes und Sicherstellung der Rückreise bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters
  • Rasche und unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall
  • Seriöse, verlässliche Vertragspartner

Was bedeutet STS?

STS steht für SWISS TRAVEL SECURITY; STS ist eine von STAR gegründete selbständige Stiftung. Sie bezweckt die Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG).

Gemäss Art. 18 des erwähnten Gesetzes muss der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung steht die STS für die Verpflichtungen der bei der STS angeschlossenen Veranstalter/Vermittler (Reisebüro) ein.

Garantieleistungen der STS an die Konsumenten des STS-Mitgliedes

Die STS garantiert den Konsumenten des Mitgliedes für den Fall dessen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung aller bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten für die im Voraus gebuchten und bezahlten Reisen im Sinne ihres Reglements (abschliessende Aufzählung):

Pauschalreise im Sinne von Art. 18 PRG

Nicht unter den Begriff der Pauschalreise fallende Einzelleistungen (wie z.B. Flug, Bahn, Schiff, Mietwagen, Hotel u.ä., Ferienwohnungen, Verpflegung usw.)
Alle übrigen Leistungen im Zusammenhang mit Reisen werden von der STS nicht abgedeckt (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Kosten für die Annullierung von Reisen jeglicher Art
  • Eintritte zu Veranstaltungen, Ausstellungen, Sportanlässen und ähnliches
  • Teilnahmegebühren für Symposien, Weiterbildungsangebote und ähnliches
  • Gutscheine, Gutschriften, Wettbewerbspreise und ähnliches
  • Kommunikations- und Vertretungskosten des Geschädigten, Taxi- und andere Spesen, die nicht direkt für die Reise anfallen
  • Jegliche Forderungen aus Vertragsverletzungen, Genugtuungsansprüche, Minderwerte etc. im Zusammenhang mit der gebuchten Reise